Tafel Ausgabe
Ziel der Tafel ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirt-
schaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Bedürftige zu
verteilen.
Die Abgabe von Lebensmitteln durch die Tafel Ahrweiler kann nur von
Personen in Anspruch genommen werden, die Sozialleistungen wie z.B.
Arbeitslosengeld II, „Sozialhilfe“ oder eine geringe Rente erhalten.
Bedürftigkeitsprüfung
Bei der ersten Inanspruchnahme wird die Bedürftigkeit unter Vorlage des
Einkommensnachweises sowie eines Identitätsnachweises festgestellt.
Danach wird die Bedürftigkeit in regelmäßigen Abständen geprüft.
Kundenkarte
Je Haushalt wird eine Kundenkarte für alle zu der Haushaltsgemeinschaft
gehörenden Personen ausgestellt. Die Karte ist nicht übertragbar und gilt
nur für die Personen, die im Antrag namentlich aufgeführt sind.
Ausgabe
Die Inanspruchnahme der Tafel ist nur für Personen mit Kundenkarte
möglich, und dies nur alle 3 Wochen.
Die Abgabe erfolgt gegen eine symbolische Gebühr von 1 € je Haushalt
und ist einmal pro Ausgabetag möglich. Die am jeweiligen Ausgabetag
verfügbaren Lebensmittel werden gerecht verteilt. Ein Anspruch auf
bestimmte Lebensmittel besteht nicht.
Keine Selbstbedienung
Die Lebensmittelausgabe erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeiter.
Eine Selbstbedienung ist aus hygienischen Gründen nicht möglich. Die
Hausordnung ist zu beachten. Den Weisungen der Mitarbeiter/innen ist
Folge zu leisten.
Ausgabe Ahrweiler
Bahnhofstr. 5
donnerstags
10:00 — 11:30 Uhr
Ausgabe Sinzig
Koblenzer Straße 1a
donnerstags
10:00 — 11:30 Uhr
Annahme Lebensmittel
in Ahrweiler
Bahnhofstr. 5
mittwochs
10:00 — 11:30 Uhr
17:30 — 19:00 Uhr